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   VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913   

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VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913 (https://dejure.org/2020,28865)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2020 - 9 ZB 18.913 (https://dejure.org/2020,28865)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2020 - 9 ZB 18.913 (https://dejure.org/2020,28865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4
    Erfolgloser Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Freischankfläche

  • rewis.io

    Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913
    Es kann jedoch offen bleiben, ob der Beklagten im Falle einer Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs insoweit noch ein Entscheidungsermessen verbleibt (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913
    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 9 ZB 13.2048

    Baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot bei

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913
    Dies wird auch durch das Zulassungsvorbringen nicht substantiiert in Frage gestellt; ebenso wenig legt das Zulassungsvorbringen dar, dass die Lärmmesskampagne für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Ersteller bestehen oder zu besonders schwierigen Fragen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2016 - 9 ZB 13.2048 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 9 ZB 16.944

    Verschattung von Gewächshäusern - Gebietsbewahrungsanspruch und

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913
    Eine Verletzung von § 86 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VwGO liegt dann vor, wenn diese Beweisanträge vom Verwaltungsgericht zu Unrecht abgelehnt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2016 - 9 ZB 16.944 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots und Amtsaufklärungspflicht bei vorhandenen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913
    Entspricht das Vorbringen diesen Anforderungen, kommt eine Zulassung nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für eine Tankstelle; Gefährdung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913
    Reichen danach die bereits vorliegenden Gutachten und Unterlagen aus, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beantworten zu können, ist die Einholung weiterer Gutachten nicht notwendig oder veranlasst (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502

    Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche

    Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) behauptet, muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23; B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504

    Versagung der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des

    Bei dieser Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 und B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 9 ZB 21.466

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Neubau von 55 Mietwohnungen mit Tiefgarage

    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23; B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 18.1513

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Doppelhauses unter

    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 und B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 9 ZB 21.492

    Einfügen eines aus mehreren Baukörpern bestehenden Wohnhauses mit 55 Wohnungen

    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23; B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 9 ZB 20.2909

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Beseitigungsanordnung für

    Er legt damit auch nicht dar, dass sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5; B.v. 28.7.2020 - 9 ZB 17.2306 - Rn. 22).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 9 ZB 20.498

    Versagung einer Baugenehmigung und Beseitigungsverfügung bezüglich bereits

    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23; B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1397

    Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes

    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) - wie hier - muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 und B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 18.1744

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen bauaufsichtlichen Einschreitens

    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 und B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine

    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 und B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 04.02.2022 - AN 9 K 19.00146

    Gebietserhaltungsanspruch, Anspruch des Nachbars auf bauaufsichtliches

  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 9 ZB 20.2099

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen eine Verfügung zur

  • VGH Bayern, 11.02.2021 - 9 ZB 18.2423

    Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes außerhalb festgesetzter

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